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Schulpraktische Studien 1 (SPS 1)

Teil 2: Schulpraktikum 1 in der vorlesungsfreien Zeit

Inhalte Modul Schulpraktische Studien 1 Teil 2: Schulpraktikum 1 in der vorlesungsfreien Zeit

Allgemeine Informationen

An die schulpraktischen Übungen (SPS 1 Teil 1) schließt sich das erste Schulpraktikum von vierwöchiger Dauer in der vorlesungsfreien Zeit an. Für dieses Praktikum gibt es mehrere Verantwortlichkeiten. Dies müssen Sie bitte beachten.

Zuständigkeiten des Arbeitsbereiches der Schulpraktischen Studien:

Gemäß der Praktikumsordnung trägt der  Arbeitsbereich der  schulpraktischen Studien gemeinsam mit den  Schulleiterinnen und  Schulleitern Ihrer Praktikumsschule die  Gesamtverantwortung für die  Vorbereitung, Durchführung und Auswertung  der schulpraktischen  Ausbildung. Gleichermaßen sind wir für die inhaltliche Vorbereitung des  Schulpraktikums zuständig. Wir gestalten die  Lehrveranstaltungen und sind verantwortlich für den zu schreibenden Beleg.

Für Sonderfallregelungen zum Schulpraktikum (z.B. Durchführung des Praktikums) und Anerkennungsverfahren sprechen Sie uns bitte auch an.

Während des Praktikums in der Schule vor Ort sind Sie den jeweiligen Schulleitungen unterstellt.

Zuständigkeit des Praktikumsbüros des ZLB:

Das Praktikumsbüro ist für den Prozess der Anmeldung zum Schulpraktikum 1 und für die Vermittlung von Praktikumsplätzen im PLASA-Portal an staatliche Grundschulen in Sachsen-Anhalt zuständig.

Informationen für die Anmeldung und zum Vermittlungsverfahren im PLASA-Portal finden  Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros im Zentrum für Lehrerbildung  (ZLB) unter: https://www.zlb.uni-halle.de/sp_lagr

Sie können dieses Schulpraktikum 1 an einer staatlichen Grundschule in Sachsen-Anhalt absolvieren. Diese Schule dürfen Sie sich nicht selbst suchen, sondern Sie werden im Rahmen des Anmelde- und Vermittlungsprozesses an eine Schule zentral vermittelt. Alle Grundschulen in Sachsen-Anhalt, die nicht am PLASA-Portal partizipieren, können Sie sich selbst suchen. Sie können Ihr Schulpraktikum 1 auch in jedem anderen Bundesland oder im Ausland durchführen. Für die organisation dieser Art Schulpraktikum 1 sind Sie selbst verantwortlich und müssen die Bestimmungen der Bundesländer oder der anderen Staaten einhalten.

Egal an welcher Grundschule Sie Ihr Schulpraktikum 1 machen wollen, Sie müssen sich immer dazu im PLASA-Portal anmelden.  Alle Fragen zum Anmelde- und Vermittlungsprozess klären Sie bitte mit dem Praktikumsbüro. Für alle anderen Fragen des Schulpraktikums 1 ist der Arbeitsbereich der schulpraktischen Studien im Lehramt an Grundschulen zuständig.


Anmeldung zum Schulpraktikum 1

  1. Anmeldung zum Seminar Einführungsseminar SPS 1 Teil 2 im STUD.IP. Da das Einführungsseminar einen Umfang von 15 SWS hat, wird das Einführungsseminar zweimal pro Semester in gleicher Form hintereinander angeboten. Sie müssen nur einen Durchgang dazu besuchen. Hier erfolgt die inhaltliche Einführung in das Praktikum und in den zu schreibenden Beleg.
  2. Anmeldung im PLASA-Portal für das Schulpraktikum 1:  Wintersemester cirka 15.10-30.10., Sommersemester cirka 15.4.-30.4.

Organisation Schulpraktikum 1

Dem Schulpraktikum 1 geht die Teilnahme am Einführungsseminar SPS 1 Teil 2 voraus.

Das Schulpraktikum 1 hat eine Dauer von 4 Wochen. Innerhalb dieser vier Wochen müssen Sie an 20 Tagen 4 Stunden täglich in der Praktikumsschule vor Ort sein. Im Falle von Krankheit oder abgesprochenen und genehmigten Freistellungen müssen Sie diese Tage an die eigentliche Praktikumszeit dranhängen.

Die Gesamtstundenzahl des Schulpraktikums 1 beträgt 80. Davon sind Sie 60 Stunden im Unterricht, in dem Sie Unterricht beobachten oder selbst schulpraktisch tätig werden können. Die restlichen 20 Stunden können Sie für die Teilnahme an Fachkonferenzen, Dienstberatungen, weitere Beratungen sowie in der Elternarbeit nutzen.

Selbstverständlich können Sie auch mehr als die vorgeschriebenen 80 Stunden in der Praktikumsschule verbringen.

zu erbringende Vorleistungen

Für das  durchgeführte Schulpraktikum 1 geben Sie bitte nach dem Praktikum die Praktikumsbescheinigung und die Dokumentation Stundennachweises ab. Beide Formulare finden Sie unter Dokumente.

Prüfen Sie vor der Abgabe die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben. Nur korrekte Bescheinigungen werden verbucht.

Erst wenn die Vorleistung 2: Praktikumsbescheinigung im Löwenportal verbucht ist, können Sie sich zur Modulprüfung anmelden. Denken Sie bitte daran, dass auch wir Bearbeitungszeiträume haben, die sich bei Urlaub auch verlängern können. Geben Sie am besten die Unterlagen im Postfach im Haus 31 persönlich ab, denn der Postweg kann bisweilen mehrere Wochen dauern.

Modulleistung: Beleg

Wenn die Vorleistung 2: Praktikumsbescheinigung im Löwenportal verbucht ist, können Sie sich im Löwenportal zur Modulprüfung anmelden.

Prüfungstermine im WintersemesterPrüfungstermine im Sommersemester
Mitte November (meist 15.11.)
Mitte Januar (meist 15.1.)
Mitte März (meist 15.3.)
Mitte Mai (meist 15.5.)
Mitte Juli (meist 15.7.)
Mitte September (meist 15.9.)

Die Korrekturzeit beträgt 8 Wochen. Sie kann sich im Fall von Abwesenheit auch auf bis zu 12 Wochen verlängern.

Es gibt keinen Anspruch auf verkürzte Korrekturzeiten.

Nach der Korrektur können Sie ein ausführliches Feedback erhalten.

Materialien zum Beleg und die Bewertungskriterien für die Modulprüfung erhalten Sie im Einführungsseminar.

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